AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografen
1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen Elmar Bschorer, im Folgenden „Fotograf“ genannt, und dem Auftraggeber, die im Bereich der Event-, Studiofotografie und Pressefotografie geschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
2. Vertragsschluss (1) Ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Fotografen beauftragt und der Fotograf den Auftrag bestätigt oder mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen beginnt.
(2) Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags oder durch Ausführung der vereinbarten Leistungen zustande.
3. Leistungen des Fotografen (1) Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Fotografieleistungen (z. B. Event-, Studio- oder Pressefotografie) nach den vereinbarten Bedingungen durchzuführen.
(2) Der Fotograf hat das Recht, den Auftrag nach eigenem Ermessen auszuführen, einschließlich der Auswahl der fotografischen Techniken und Stile.
(3) Die genaue Anzahl der Fotos und die Art der Lieferung werden individuell vereinbart.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen (1) Das Honorar für die Fotografenleistungen wird im Vertrag oder Angebot festgelegt und ist je nach Art des Auftrags entweder als Pauschalbetrag oder nach Stundenaufwand zu zahlen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars bei Vertragsschluss zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(3) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus.
5. Nutzungsrechte und Urheberrecht (1) Der Fotograf behält sich alle Urheberrechte an den entstandenen Bildern vor.
(2) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung des Honorars das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Bildern im vertraglich vereinbarten Umfang.
(3) Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für Werbung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Fotografen gestattet.
(4) Der Fotograf ist berechtigt, die Bilder für Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich.
(5) Alle Bildrechte bleiben auch nach der Lieferung der Bilder beim Fotografen. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Bilder ohne ausdrückliche Genehmigung des Fotografen ist nicht gestattet.
6. Lieferung der Bilder (1) Die Lieferung der Bilder erfolgt in der vereinbarten Form (z. B. als digitale Datei, Print oder auf Datenträger) innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist.
(2) Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte (z. B. Dienstleister wie Online-Galerien oder Druckereien) verursacht werden.
7. Stornierung des Auftrags (1) Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zu 14 Tage vor dem geplanten Fototermin kostenfrei stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird eine Stornogebühr fällig, die sich wie folgt berechnet:
- Bis zu 7 Tage vor dem Fototermin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Weniger als 7 Tage vor dem Fototermin: 100 % des vereinbarten Honorars
(3) Im Falle eines Ausfalls des Fotografen (z. B. aufgrund Krankheit) kann ein Ersatzfotograf gestellt sofern verfügbar oder der Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben.
8. Haftung (1) Der Fotograf haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
(3) Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch Verschulden Dritter entstehen (z. B. technische Störungen oder Verlust von Bildern).
9. Verfügbarkeit und Änderungen der Leistungen (1) Der Fotograf verpflichtet sich, den vereinbarten Fototermin pünktlich wahrzunehmen, kann jedoch bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Krankheit, technische Probleme) die Verfügbarkeit nicht garantieren.
(2) Der Fotograf behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber Änderungen oder Anpassungen an den Leistungen vorzunehmen.
10. Datenschutz (1) Der Fotograf verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu schützen.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Fotografen nachzulesen.
11. Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.